
Verschulden
Veröffentlicht am 20. November 2012 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Verschulden kann in Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen. Leicht fahrlässig ist, wer die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig ist, wer die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt. Voraussetzung für vorsätzliches Handeln: Man erkennt die Rechtswidrigkeit der Handlung und sieht den Eintritt eines Schadens voraus.
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