
Wettbewerbsverbot
Veröffentlicht am 13. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot: Personen dürfen keine anderen Geschäfte in dem Handelsgewerbe des Unternehmens tätigen, in dem sie tätig oder engagiert sind, oder sich an einer anderen gleichartigen Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter beteiligen.
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