
Sichtguthaben
Veröffentlicht am 18. April 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Als Sichtguthaben werden Guthaben von Privaten bezeichnet, über die die Privaten sofort uneingeschränkt verfügen können; dazu zählt das Guthaben auf Girokonten. Sollte es beim Zugang Beschränkungen geben – wie etwa eine Kündigungsfrist -, dann handelt es sich nicht um Sichtguthaben.
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