
Indossament
Veröffentlicht am 8. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Indossament ist eine schriftliche Übertragungserklärung auf der Rückseite eines Orderpapiers (§ 364 BGB}. Man unterscheidet folgende Formen:
- Vollindossament, das mindestens den Namen des Empfängers und die Unterschrift des Weitergebenden enthält,
- Kurz- oder Blankoindossament, das nur die Unterschrift des Weitergebenden enthält
- Ein Vollmachtsindossament (Inkasso- oder Einzugsindossament) kommt durch die Worte „Wert zur Einziehung“, „zum Inkasso“, „in Prokura“ o.ä. zustande. Der Wechsel kann dann nur durch ein Vollmachtsindossament übertragen werden,
- Pfandindossament, entsteht durch die Worte „Wert zur Sicherheit“, „Wert zum Pfande“ o.ä. Damit wird der Wechsel als Pfand weitergegeben.
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