
Aussonderung
Veröffentlicht am 6. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Bei einem Insolvenzverfahren zählen nur Gegenstände zur Insolvenzmasse, die dem Schuldner gehören. Andere Gegenstände werden vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse herausgenommen (ausgesondert).
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