
Aufsichtsrat
Veröffentlicht am 6. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Aufsichtsrat bezeichnet bei Kapitalgesellschaften die Institution, die den Vorstand kontrolliert. Sie wird von der Versammlung der Aktionäre (AG, KGaA), der Gesellschafter (GmbH) oder Genossen (Genossenschaft)´gewählt. Eventuell sind Vertreter der Arbeitnehmer zu entsenden; diese werden von der Belegschaft gewählt.
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