
Artvollmacht
Veröffentlicht am 6. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Eine Artvollmacht berechtigt zur Vornahme einer Art von Handlungen. Sie wird vom Kaufmann, seinem gesetzlichen Vertreter, dem Prokuristen, dem Generalbevollmächtigten oder einem Artvollmachtinhaber mit weitergehenden Befugnissen erteilt. Sie wird nicht in das Handelsregister eingetragen.
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