
Antrag und Annahme
Veröffentlicht am 6. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Antrag und Annahme nennt man die beiden Willenserklärungen, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrages wichtig sind. Jede der beiden Willenserklärungen kann sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer vorgenommen werden.
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