
Angebot
Veröffentlicht am 6. Mai 2013 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
BWL: Angebot nennt man eine an eine bestimmte Person oder Personengruppe gerichtete Willenserklärung, Güter zu bestimmten Bedingung zu liefern. Erklärungen an die Allgemeinheit – wie z.B. die Ausstellung von Waren im Geschäft – zählen nicht als Angebot, VWL: Verkaufswünsche der Anbieter.
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