
Eigenkapital
Veröffentlicht am 21. November 2012 | Von Michael Dröttboom | Leave a response
Eigenkapital ist Kapital, das
- dem Unternehmen von seinen Eigentümern zugeführt wird oder aus den erzielten Gewinnen im Unternehmen behalten wird,
- für die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern des Unternehmens haftet
- dem Unternehmen in der Regel dauerhaft zur Verfügung steht,
- den Eigentümern des Unternehmens gehört und
- auf der Passivseite der Bilanz verbucht wird.
Bestandteile des bilanziellen Eigenkapitals sind
- gezeichnetes Kapital der Gesellschafter bzw. Mitglieder (bei Einzelunternehmen/Personengesellschaften: Stand der (des) Kapitalkonten (–os); bei Aktiengesellschaften: Grundkapital; bei GmbH: Stammkapital; bei Genossenschaften: Geschäftsguthaben der Mitglieder)
- abzüglich der ausstehenden Einlagen
- zuzüglich der Kapitalrücklage, die z.B. bei einer Aktiengesellschaft durch einen Ausgabekurs entsteht, der höher als der Nennwert ist,
- zuzüglich der Gewinnrücklagen
- zuzüglich des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr
- abzüglich des Verlustvortrags aus dem Vorjahr
- zuzüglich des Jahresüberschusses aus dem laufenden Jahr (ohne Gewinnverwendung wie Dividenden etc.)
- abzüglich der Jahresfehlbetrags aus dem laufenden Jahr
Die Eigenkapitalgeber erhalten im Falle des Unternehmenszusammenbruchs als Letzte ihr Geld zurück, es hat gegenüber Gläubigern Haftungs- und Garantiefunktion. Ohne ausreichendes Eigenkapital ist es für Unternehmen schwer, Kredite bei Banken zu bekommen; es ist die Grundlage der Kreditwürdigkeit. Da es dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, kann es auch für längerfristige Anschaffungen eingesetzt werden.
Posted in BWL, Das Unternehmen, Rechnungswesen
