Bei der Kreditsicherung spricht man von einer akzessorischen Sicherung, wenn die Sicherung immer mit einer Forderung verbunden ist.
Kategorie: Kreditarten und Kreditsicherung
Dingliches Recht
Ein dingliches Recht ist ein absolutes Recht, das bedeutet, es wirkt gegenüber jedem.
Kreditsicherung: Grundschuld und Hypothek
Hypothek und Grundschuld sind Pfandrechte an unbeweglichen Sachen.
Kreditsicherung: Realkredite (bewegliche Sachen)
Bei Realkrediten erfolgt die Absicherung des Kredits nicht wie bei Personalkrediten durch weitere Personen (Mithafter), sondern durch den Übergang von Rechten an Sachen.
Kreditsicherung: Personalkredite
Ein nur durch die Person des Kreditnehmers oder eine andere Person gesicherter Kredit heißt Personalkredit.
Kreditsicherung
Bei der Sicherung von Krediten gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Sicherung kann durch die Person des Schuldners oder andere Personen als den Schuldner (Personalkredit) oder durch Sachen (Realkredit) erfolgen.
Kredit/Darlehen
Von einem Kredit (Darlehen) spricht man, wenn ein Kreditgeber (Gläubiger) eine vertretbare Sache{{1}}[[1]]Vertretbare Sachen sind gleichwertig beschaffen und gegeneinander austauschbar, beispielsweise Geld, Wertpapiere oder ein Neuwagen eins bestimmten Modells und Jahrgangs. Unvertretbare Sachen sind dementsprechend, die über individuelle Eigenheiten im Vergleich zu ähnlichen Sachen verfügen, beispielsweise ein Gebrauchtwagen.[[1]] oder Geld für eine gewisse Zeit dem Kreditnehmer (Schuldner) überlässt, vertrauend darauf, nach Beendigung der vereinbarten (Lauf-)Zeit die gleiche Sache oder das Geld inklusive Zinsen zurück zu […]