Auf den Basiszinssatz wird oft in Verträgen Bezug genommen, wenn es um die Berechnung von Verzugszinsen geht.
Kategorie: Kaufvertrag
Verschulden
Verschulden kann in Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen. Leicht fahrlässig ist, wer die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig ist, wer die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maß verletzt. Voraussetzung für vorsätzliches Handeln: Man erkennt die Rechtswidrigkeit der Handlung und sieht den Eintritt eines Schadens voraus.
Der Gefahrenübergang
Mit dem Gefahrenübergang ist gemeint, wer dafür haftet, wenn sich der Gegenstand der Leistung verschlechtert oder untergeht.
Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das dem Käufer einer Sache zusteht.
Skonto
Bei der Bezahlung von Waren gibt es die Möglichkeit, dass der Verkäufer Skonto einräumt. Dies ist eine Prämie dafür, dass der Käufer schnell bezahlt.
Kauf im Internet
Wenn Waren im Internet angeboten werden, gibt es einige besondere Regeln zu beachten.
Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages
Die durch den Kaufvertrag entstandenen Schuldverhältnisse erlöschen, wenn die geschuldeten Leistungen an die Gläubiger vertragsgemäß erbracht werden.
Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages: Lieferungsverzug
Lieferungsverzug liegt vor, wenn der Verkäufer schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig liefert (§§ 286 BGB).
Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages: Zahlungsverzug
Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. Anders als beim Lieferungsverzug ist kein Verschulden notwendig.
Störungen in der Erfüllung des Kaufvertrages: Schlechtleistung
Der Verkäufer hat eine mangelfreie Leistung zu erbringen (§ 433 BGB). Verstößt er gegen diese Pflicht spricht man von Schlechtleistung.