Unter Finanzierung versteht man alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, für betriebliche Zwecke Geld in Form von Eigen– oder Fremdkapital zu beschaffen.
Kategorie: Das Unternehmen
Fremdkapital
Fremdkapital wird dem Unternehmen von externen Geldgebern beispielsweise durch Kredite zur Verfügung gestellt. Die Geldgeber besitzen einen Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals und zwar unabhängig vom Gewinn/Verlust des Unternehmens. Die Kapitalgeber haben keine Beteiligungsrechte (Mitbestimmungsrecht, Gewinnverwendung). Dafür haften sie auch nicht für Schulden des Unternehmens.
Eigenkapital
Eigenkapital ist Kapital,
Bilanz
Eine Bilanz ist eine Aufstellung über die Herkunft und die Verwendung des Kapitals eines wirtschaftlich Handelnden. Auf der Aktivseite stehen die Vermögenswerte des Unternehmens – unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen – dies ist die Verwendung des Kapitals. Auf der Passivseite findet sich die Herkunft des Kapitals – es ist entweder Eigen- oder Fremdkapital.
Kapitalherkunft und Kapitalverwendung
Kapital kann man nach der Herkunft und der Verwendung unterscheiden. Bei der Herkunft unterscheidet man zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.
Bankrott
Ein Bankrott liegt vor, wenn der Schuldner die Insolvenz schuldhaft verursacht hat. Ein Bankrott wird mit Freiheitsstrafe bestraft.
Die Restschuldbefreiung
Durch eine Restschuldbefreiung wird eine natürliche Person von ihren bestehenden Schulden befreit. Dieses Recht steht jeder natürlichen Person zu – egal ob sie vorher unternehmerisch tätig war oder nicht.
Die Liquidation eines Unternehmens
Die Liquidation ist die freiwillige Auflösung des Unternehmens. Die Vermögenswerte des Unternehmens werden verkauft.
Der Insolvenzplan
Durch den Insolvenzplan wird das Weiterbestehen des Unternehmens gesichert. Der Schuldner wird von seinen restlichen Schulden befreit, die Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen.
Krise und Auflösung des Unternehmens
Unter Insolvenz versteht man vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten oder dauernde Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.